ABA mit gestalterischem oder künstlerischem Vorhaben – was gilt

Gilt für die abschließende Arbeit an der AHS. Die drei Zugänge und das ABA-Portal auf dieser Seite gehören zu dieser Arbeitsform; andere Formen kennen sie nicht.

Kritiko ist auf den forschenden Zugang mit schriftlicher Arbeit eingerichtet. Diese Seite sagt, was das für ein gestalterisches, künstlerisches oder forschend-gestalterisches Vorhaben heißt: was gleich bleibt, was anders ist und was hier noch nicht hinterlegt ist.

Drei Zugänge, zwei Formen

§ 7 Abs. 1 Prüfungsordnung AHS lässt zwei Formen zu: entweder eine schriftliche Arbeit oder „das Ergebnis eines Prozesses und die schriftliche Dokumentation dieses Prozesses“. Nach § 7 Abs. 2 muss dem Ergebnis ein forschender, gestalterischer oder künstlerischer Prozess zugrunde liegen, wobei die Prozesse kombinierbar sind. Podcast, Videobeitrag, Komposition, Skulptur oder Performance sind damit zulässige Ergebnisformen.

Das ABA-Portal kennt dazu drei Werte für die Art der Arbeit:

Der gewählte Zugang ist nach der Zustimmung der Schulleitung nicht mehr veränderbar. Das konkrete Format darf mit Zustimmung der Betreuungsperson noch angepasst werden.

§ 7 Prüfungsordnung AHS im Rechtsinformationssystem

Die Einreichung verlangt dieselben Felder

Titel (höchstens 200 Zeichen), Impuls (höchstens 2.500 Zeichen), geeignete Leitfragen (höchstens 500 Zeichen für drei bis fünf Fragen) und angestrebte Methoden (höchstens 500 Zeichen) verlangt das Portal bei jedem der drei Zugänge. Alle Zeichenangaben zählen inklusive Leerzeichen.

Einen zugangsabhängigen Unterschied gibt es: Die vorläufige Gliederung ist bei gestalterischen Vorhaben inhaltlich nicht erforderlich, technisch aber Pflichtfeld. Dort werden drei Minuszeichen eingetragen.

ahs-aba.at, Ausformulierung des Themas

Was gleich bleibt

§ 8 Abs. 4 Prüfungsordnung AHS gilt wörtlich auch für die Dokumentation. Alle sieben Pflichtbestandteile sind auch hier Pflicht:

Das Begleitprotokoll ebenso. § 9 Abs. 2 Prüfungsordnung AHS verlangt, dass die Erstellung der Arbeit darin dokumentiert wird, und zwar jedenfalls der Arbeitsablauf sowie die verwendeten Hilfsmittel und Hilfestellungen. Wird eine KI-Anwendung genutzt, muss das kenntlich gemacht werden.

Diese Pflicht beginnt vor der Themeneinreichung. Die offizielle FAQ nennt ausdrücklich auch die Nutzung zu Beginn des Arbeitsprozesses, „z.B. bei der Themenfindung, der Formulierung geeigneter Leitfragen oder der Entwicklung eines gestalterischen bzw. künstlerischen Konzepts“. Ein Begleitprotokoll ist rückwirkend nicht rekonstruierbar.

ahs-aba.at, FAQs zum Einsatz von KI-Tools

Und wenn zum Vorhaben Interviews gehören, gelten dieselben Interview- und Datenschutzstandards wie im forschenden Zugang, insbesondere die schriftliche Einwilligung nach der Datenschutz-Grundverordnung.

Was anders ist

ahs-aba.at, Abgabe der Arbeit

Was Kritiko trägt

Das Schreiben, die Quellen- und Zitatarbeit und das Begleitprotokoll hängen nicht am Zugang. Die beiden formunabhängigen Regelwerke von Kritiko, wissenschaftliche Schreibweise und die Verbotsliste gegen maschinentypisches Deutsch, wurden am 07.08.2026 gegen die Marker der österreichischen abschließenden Arbeit geprüft: null Treffer. Sie gelten unverändert für jede Arbeitsform.

Ebenso hinterlegt sind die sieben Pflichtbestandteile und das Begleitprotokoll, denn beide gelten für die Dokumentation wortgleich. Woran eine Fragestellung trägt, steht auf einer eigenen Seite: Woran man ein tragfähiges Thema erkennt. Sie beschreibt den forschenden Zugang und trägt für ein forschend-gestalterisches Vorhaben so weit, wie darin geforscht wird.

Was Kritiko nicht trägt

Variante B des Beurteilungsrasters ist nicht ausgearbeitet

Der Raster liegt in zwei Varianten vor: A für forschende Arbeiten mit schriftlicher Arbeit, B für gestalterische oder künstlerische Vorhaben mit Dokumentation. In Kritiko ist Variante A wörtlich erfasst. Variante B ist mitbehandelt, aber nicht ausgebaut.

In den Kompetenzbereichen K2 und K3, also Präsentation und Diskussion, sind die beiden Varianten weitgehend deckungsgleich. Die Deskriptoren zur gestalterischen Darbietung, etwa die schlüssige Einbindung eines Werkausschnitts, kommen nur in Variante B vor.

Wo eine Fassung fehlt, sagt Kritiko das an der Stelle, an der sie fehlen würde, statt die Kriterien der anderen Fassung zu zeigen. Ein Raster einer fremden Fassung wäre keine Auskunft, sondern eine falsche.

Gesperrt wird hier nichts

Der gestalterische Zugang lässt sich auf dem ersten Bildschirm wählen. Was hinterlegt ist, steht oben, und was fehlt, steht daneben. Eine Sperre wäre für die, die sie bräuchte, ein Rauswurf.